In diesem Post finden Sie Informationen, wie Sie die Reise von Ihrem Hund in die Schweiz organisieren können, wo Sie ihn am Tag nach seiner Einreise registrieren müssen und wer Ihre Fellnase am rechten Zürichseeufer hüten kann.

Mit Hund, Katze oder Frettchen einreisen

Einreise aus Drittländern: Bei der Einreise aus Drittstaaten unterscheiden sich die Bestimmungen je nachdem, ob die Einreise aus einem Land mit geringem Tollwut-Risiko oder aus einem Tollwut-Risikoland erfolgt. Die Tiere müssen in jedem Fall zwingend zuerst korrekt gekennzeichnet, anschliessend gültig gegen Tollwut geimpft und in Begleitung der jeweils erforderlichen Papiere sein. Bei der Einreise aus Tollwutrisikoländern gelten weitergehende Auflagen (Bluttest, längere Wartefristen, Einfuhrbewilligung etc.).

Transport von Heimtieren per Luftfracht

Die Moving Animals GmbH bietet Dienstleistungen sowie notwendige Auskünfte für die Dokumentation und den Transport Ihres Tieres an. Die Mitarbeiter sind seit Jahren vertraut mit der Vorbereitung, Organisation und Durchführung von internationalen Tiertransporten per Luftfracht.

Meldepflicht und Hundesteuer

Alle Hunde müssen in der Schweiz eindeutig und fälschungssicher markiert und bei Amicus registriert sein.

Zudem bezahlen Hundehalter für ihre Vierbeiner Steuern (Hundesteuer). Bitte melden Sie Ihren Hund bei Ihrer Anmeldung auf dem Personenmeldeamt Ihrer Wohngemeinde an. Sie werden dort die weiteren Informationen zur Hundesteuer erhalten.

Haustier-Sitting am rechten Zürichseeufer

Mit dem guten Gefühl in die Ferien fahren und wissen, dass Zuhause alles in Ordnung ist. Bei kurzer oder langer Ferien- oder Geschäftsabwesenheit kümmert sich Stefanie Häberle vom Haustier-Sitting um Ihre Tiere und Pflanzen.