Der Erwerb von Ein- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen und Bauland durch Personen im Ausland unterliegt grundsätzlich der Bewilligungspflicht.

Bewilligungsfreier Erwerb von Liegenschaften

Ausgenommen von der Bewilligungspflicht ist der Erwerb einer Hauptwohnung durch Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz, einer Zweitwohnung durch einen EG- oder EFTA-Grenzgänger und von Wohnungen, die ausnahmsweise zusammen mit einem Betriebsstätte-Grundstück miterworben werden können. Weiterlesen

Alle EU- und EFTA-Bürger haben in Bezug auf den Immobilienkauf die gleichen Rechte wie Schweizer Bürger. Sie können bewilligungsfrei Liegenschaften für den Eigengebrauch und als Zweitwohnung, Ferienwohnung oder als Spekulationsobjekt erwerben. Der Erwerb von Wohneigentum am Ort des tatsächlichen Wohnsitzes ist für nicht-EU- und EFTA-Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz für den Eigengebrauch bewilligungsfrei. Weiterlesen

Aktuelles zum Thema

14. März 2013, Neue Zürcher Zeitung: Lex Koller wird nicht aufgehoben – Personen aus dem Ausland können weiterhin nicht unbeschränkt in der Schweiz Grundstücke kaufen. Nach dem Nationalrat und dem Bundesrat hat sich auch der Ständerat dafür ausgesprochen, die Lex Koller nicht aufzuheben.

8. Juni 2015, Neue Zürcher Zeitung: Sommaruga will die Lex Koller massiv verschärfen – Bundesrätin Simonetta Sommaruga treibt eine weitreichende Verschärfung der Lex Koller voran. Ihr Ziel ist es, den Schweizer Immobilienmarkt viel stärker gegen Käufer aus dem Ausland abzuschotten als bisher.